Neue Sparte

Freimessen von Behältern, Schächten, Silos und engen Räumen

Bevor jemand in einen Schacht, einen Behälter oder einen engen Raum einsteigt, muss die Atmosphäre geprüft werden – auf Sauerstoffgehalt, brennbare Gase und gefährliche Stoffe. Genau diese Freigabemessung übernehmen wir als Fachkundige zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004.

VerfügbarkeitAuf Anfrage – sprechen Sie uns gerne an.

Worum es beim Freimessen geht

In Schächten, Behältern und engen Räumen können sich unbemerkt gefährliche Atmosphären bilden: Sauerstoffmangel, brennbare Gas-Luft-Gemische oder giftige Stoffe wie Schwefelwasserstoff. Diese Gefahren sind weder zu sehen noch zu riechen.

Die DGUV Regel 113-004 („Behälter, Silos und enge Räume") schreibt deshalb vor, dass vor dem Einstieg eine Freigabemessung durch eine fachkundige Person erfolgt – nach den Kriterien des DGUV Grundsatzes 313-002.

Wir messen mit kalibrierter Gasmesstechnik die Atmosphäre, dokumentieren die Werte und geben den Zugangsraum frei, sobald die Grenzwerte sicher eingehalten sind.

Unsere Qualifikation

Die Fachkunde wurde im Rahmen einer Esders-Schulung gemäß DGUV Grundsatz 313-002 erworben. Vermittelte Inhalte:

Rechtliche Grundlagen

DGUV Regel 113-004, Grundsatz 313-002 und einschlägige Vorschriften.

Grundlagen Gefahrstoffe

Sauerstoffmangel, brennbare und toxische Gase – Erkennen und Bewerten.

Gasmesstechnik

Messverfahren, tragbare Gaswarngeräte, Sensoren, Sonden und Schläuche.

Messtaktik & Praxis

Vorgehen vor Ort, Sichtkontrolle, Anzeigetest und praktische Übungen.

Lernerfolgskontrolle

Schriftliche Prüfung als Abschluss der Ausbildung.

Beauftragung als Fachkundiger

Berechtigung zur Benennung als Fachkundiger zum Freimessen im Betrieb.

Wann ein Freimessen erforderlich ist

  • Vor Einstieg in Abwasser- oder Versorgungsschächte
  • Arbeiten an Behältern, Tanks oder Silos
  • Wartungs- und Reinigungsarbeiten in engen Räumen
  • Nach Reparaturen, bei denen Gase ausgetreten sein könnten

Interesse an einer Freigabemessung?

Diese Sparte bauen wir gezielt aus und bieten Freigabemessungen aktuell auf Anfrage an. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir prüfen Termin und Rahmen und melden uns kurzfristig zurück.

Quellen & Regelwerk: DGUV Regel 113-004, DGUV Grundsatz 313-002.