Bevor jemand in einen Schacht, einen Behälter oder einen engen Raum einsteigt, muss die Atmosphäre geprüft werden – auf Sauerstoffgehalt, brennbare Gase und gefährliche Stoffe. Genau diese Freigabemessung übernehmen wir als Fachkundige zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004.
In Schächten, Behältern und engen Räumen können sich unbemerkt gefährliche Atmosphären bilden: Sauerstoffmangel, brennbare Gas-Luft-Gemische oder giftige Stoffe wie Schwefelwasserstoff. Diese Gefahren sind weder zu sehen noch zu riechen.
Die DGUV Regel 113-004 („Behälter, Silos und enge Räume") schreibt deshalb vor, dass vor dem Einstieg eine Freigabemessung durch eine fachkundige Person erfolgt – nach den Kriterien des DGUV Grundsatzes 313-002.
Wir messen mit kalibrierter Gasmesstechnik die Atmosphäre, dokumentieren die Werte und geben den Zugangsraum frei, sobald die Grenzwerte sicher eingehalten sind.
Die Fachkunde wurde im Rahmen einer Esders-Schulung gemäß DGUV Grundsatz 313-002 erworben. Vermittelte Inhalte:
DGUV Regel 113-004, Grundsatz 313-002 und einschlägige Vorschriften.
Sauerstoffmangel, brennbare und toxische Gase – Erkennen und Bewerten.
Messverfahren, tragbare Gaswarngeräte, Sensoren, Sonden und Schläuche.
Vorgehen vor Ort, Sichtkontrolle, Anzeigetest und praktische Übungen.
Schriftliche Prüfung als Abschluss der Ausbildung.
Berechtigung zur Benennung als Fachkundiger zum Freimessen im Betrieb.
Diese Sparte bauen wir gezielt aus und bieten Freigabemessungen aktuell auf Anfrage an. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir prüfen Termin und Rahmen und melden uns kurzfristig zurück.
Quellen & Regelwerk: DGUV Regel 113-004, DGUV Grundsatz 313-002.